Das rechtsmedizinische Gutachten im Solln-Prozess: Wäre das Herz von Dominik Brunner nicht vergrößert gewesen, hätte er den Angriff überleben können. Dennoch belastet der Bericht die Angeklagten.
Es schien alles so eindeutig. Bevor die Bluttat von Solln vor Gericht verhandelt wurde, war für die meisten klar: Sebastian L. und Markus Sch., die beiden Angeklagten, haben mit ihrer brutalen Attacke am S-Bahnhof Solln den Geschäftsmann Dominik Brunner getötet. Doch während der Verhandlung am Landgericht München I kam heraus, dass der 50-Jährige gar nicht direkt durch die 22 Fußtritte und Faustschläge zu Tode kam - sondern an einem Herzstillstand starb.
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Neunter Verhandlungstag im Prozess um die Bluttat von Solln: Dominik Brunner starb an einem Herzstilltand. (© AFP)
Fortan stellten sich viele Fragen: War der Manager herzkrank? Hat sein vergrößerter Herzmuskel dazu geführt, dass der Organismus dem Stress der Attacke nicht mehr standhalten konnte? Und könnte diese Tatsache die Angeklagten Sebastian L. und Markus Sch. womöglich entlasten?
Diese Fragen sind an diesem neunten Verhandlungstag vor dem Landgericht München I der Rechtsmediziner Wolfgang Keil mit einem medizinischen Gutachten beantwortet worden. Keil kommt zu einer klaren Aussage: Ja, Brunner sei seit langer Zeit herzkrank gewesen. Sein Herz sei stark und krankhaft vergrößert gewesen, das Gewicht lag dem Gutachten zufolge bei 538 Gramm - normal seien 300 bis 350 Gramm. Problematisch sei in diesem Fall, dass die Blutgefäße nicht wachsen würden, so Keil. Für die zusätzliche Muskelmasse sei somit zu wenig Sauerstoff vorhanden, das Herz würde schneller schlagen.
Nun muss selbst ein so stark vergrößertes Herz kein Todesurteil sein. Viele Menschen könnten damit jahrelang problemlos leben, sagt Keil. Und auch Brunner selbst habe keinerlei Komplikationen gehabt. Er hat regelmäßig Sport getrieben, kurz vor seinem Tod war er noch im Müllerschen Volksbad schwimmen. Der Manager sei allerdings kein Profisportler gewesen - der Verdacht, das Herz sei aufgrund der regelmäßigen sportlichen Belastungen gewachsen, lasse sich nicht bestätigen.
Die Außenwelt - und auch Brunner selbst - haben von der Herzkrankheit wohl nichts bemerkt. Zeugen hatten während der vergangenen Verhandlungstage zu Protokoll gegeben, dass Brunner nicht krank gewesen sei. "Vom Herzen her war alles in Ordnung bei ihm", sagte der Arzt Josef Bauer, sein langjähriger Internist, am Dienstag. Dies sei auch durch EKG-Tests bestätigt gewesen.
Zwar sei das Herz des 50-Jährigen "grenzwertig groß" gewesen - Herzklappen und Pumpleistung seien jedoch völlig in Ordnung gewesen. Auch Brunners ehemalige Lebensgefährtin ist sich sicher: "Er hatte keine gesundheitlichen Probleme." Oskar Brunner, der Vater des Verstorbenen, sagte, sein Sohn sei "kerngesund" gewesen.
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In diesem Artikel:
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"Dies würde die Angeklagten schwer belasten und die Argumentation der Staatsanwaltschaft stützen. "Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist", hatte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger am Samstag gesagt. Damit sei die Kausalität klar. Brunner hätte ohne die Gewalteinwirkung keinen Herzstillstand erlitten."
Schuld sind klar die Angeklagten, ohne Gewalteinwirkung wäre Herr Brunner an diesem Tag nicht gestorben.
Da hat sich im Rausch der Empörung wohl eine kleine Schwäche bei den Grundrechenarten bemerkbar gemacht: Drei Monate sind zwar ein Vierteljahr, aber nicht 0,4, sondern 0,25 Jahre.
Sie schreiben: "Dann möchte ich kein Übungsleiter in einem Sportverein sein, wenn mir wegen hartem Training ein Herzkranker (unbekannter Fehler) stirbt."
Ich bitte herzlich um Entschuldigung, aber solche Argumente sind nun wirklich nicht mehr dazu angetan, dass man sich damit auseinandersetzen sollte.
Den Fall der Ärztin kann ich nicht beurteilen da ich ihn nicht verfolgt habe. Das müssen Sie wohl den zuständigen Richter fragen. Oberflächlich betrachtet halte ich es aber für ein Fehlurteil.
"Dann möchte ich kein Übungsleiter in einem Sportverein sein, wenn mir wegen hartem Training ein Herzkranker (unbekannter Fehler) stirbt."
Das sehen Sie richtig. Dann dürfte zumindest ermittelt werden in die Richtung der fahrlässigen Tötung.
Erinnert sei an einen Fall, als ein Kind im Fußballtraining vom Tor erschlagen wurde...
Aber noch mal die Frage: Warum ist es nicht die Strategie der Verteidigung, auf Notwehr oder Affekt zu plädieren, wenn das so eindeutig ist, wie Sie das offenbar sehen?
Aber es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, aus allem was vorliegt ihren Mordvorwurf zu konstruieren, also die einzelnen Steinchen, die alle zu einem Mord passen würden (Tod, Mordmerkmal, bedingter Vorsatz) zu einem passenden Mosaik zusammenzufügen. Im Moment erscheinen mir die Teilchen auch nciht so recht passen zu wollen - aber da heißt es abwarten.
Und es ist Aufgabe des Richters das Urteil zu fällen anhand der Zeugenaussagen, Beweise und Plädoyers.
"Nun, wie der Gutachter sagte: Ohne diese Schlägerei hätte Herr Brunner noch viele Jahre ohne Beschwerden mit seinem vergrßertem Herzen weiterleben können.
Und er nannte auch den durch die heftigen Schläge der Angeklagten ausgelösten Stress als Ursache für das Kammerflimmern.
Insofern waren die Schläge kausal für den Tod Brunners."
Dann möchte ich kein Übungsleiter in einem Sportverein sein, wenn mir wegen hartem Training ein Herzkranker (unbekannter Fehler) stirbt.
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Und ein "sonstiges Mordmerkmal" liegt ja ihrer eigenen Aussage nach auch vor:
"rasende Wut, wegen Erniedrigung, Beleidigung, Ehrverletzung, etc."
Diese Wut wegen Ehrverletzung gilt als gleichwertiger Ersatz mit dem Mordmerkmal "Rache".
Warum wurde die Ärztin, die einen Radfahrer wegen rasender Wut erst anfuhr und dann bewusst überrollte, nur wegen 'Versuchten Totschlag' zu 5,4 Jahren verknackt?
Schönes Wochenende
Paging