Von Miriam Olbrisch

Das Arbeitszimmer könnte schon bald wieder steuerlich absetzbar sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) macht vielen Steuerzahlern Mut: Ein Lehrerehepaar wollte sich die Kosten für die Arbeitszimmer als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Finanzamt lehnte mit Verweis auf eine seit 2007 geltende Neuregelung ab. Denn seitdem sind die Kosten nur absetzbar, wenn der Steuerzahler schwerpunktmäßig von zu Hause arbeitet. Die Pädagogen klagten - und bekamen nun recht. Wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Merkel an Adenauers Schreibtisch, dpa Bild vergrößern

Zurück in die Vergangenheit: Kanzlerin Angela Merkel im früheren Arbeitszimmer des ersten deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer. (© Foto: dpa)

Was ändert sich durch die Äußerung des Bundesfinanzhofs?

Eigentlich nicht viel. Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen und liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht. "Vielmehr handelt es sich um eine Art Zwischenbericht", sagt Renate Engelbrecht von der Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Ecovis. Lehrer und andere verwandte Berufsgruppen haben zwar vom BFH vorerst Unterstützung bekommen, ein abschließendes Urteil steht aber noch aus. Weil es sich bei der Entscheidung um ein Eilverfahren handelt, haben die Richter den Sachverhalt nur grob geprüft. Es kann sein, dass das Hauptverfahren anders ausgeht. Dann bliebe das Verbot bestehen.